Donnerstag, 25. Februar 2010

Forsttagssatzung



Auf der Forsttagssatzung kann man einiges über Innsbrucks Wälder erfahren. Der Besuch dieser Veranstaltung ist nicht nur Waldbesitzern sondern auch anderen Waldnutzern angeraten. Paschbergspezifisches wurde auf dieser öffentlichen Informationsveranstltung am 24.2.2010 natürlich auch präsentiert. Dazu einige Informationen in Kürze:

43% der Aufforstungen in Innsbruck erfolgen bereits mit Laubbäumen. Das ist recht viel, wenn man bedenkt, dass es in Innsbruck nicht wenig Wald in höheren Lagen gibt - und es zeigt den dräuenden Klimawandel.
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Knapp 630 Festmeter Windwurfholz musste aus den Wäldern geholt werden. Es wurde dazu einige Photos von der Holzbringung an, auf und mit der Igler Bahn gezeigt. Innsbruck hat also kurze Zeit im letzten Jahr eine echte Waldbahn gehabt.
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Der Käferholzanteil liegt bei ca. 400 Festmeter im Raum Innsbruck und war in den letzten Jahre weitaus höher. Mit Prügel- und Schlitzfallen wird die schädliche Käferpopulation kontrolliert, erforscht und dezimiert. Es bleibt aber immer ein "eiserner" Käferbestand.
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Bei Schönruh wurde ein große Zahl von Fichten mit Kernfäule geschlagen, u.a. um den schon aufkommenden Buchen zu besserem Wachstum zu verhelfen. Bäume mit Kernfäule erkennt man übrigens äußerlich an einem sich an der Basis merklich verbreiternden Stamm. Dieser wächst nämlich durch sein innerliches Verfaulen in die Breite, um den gesamten Baum tragen zu können.
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Von den ca. 15000 Festmetern Holzeinschlag waren 40% Brennholz. Das liegt nicht an der Qualität sondern an den steigenden Brennholzpreisen, die diese Verwendung wirtschaftlich machen. Vielleicht steuern wir bei den Hackschnitzelheizungen bald auf "Peak - Wood" (wie es offenbar schon mal da gewesen ist)zu?
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Eine Innsbrucker Besonderheit ist die Tatsache, dass die Forstwege im Stadtgebiet sofort von der Stadt übernommen werden. Das wird gemacht, weil das Wegenetz integraler Bestandteil des Naherholungsraumes ist und daher der öffentliche Zugang für die Bürger gewahrt bleiben muss.
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Durch den kleinflächigen Streubesitz (Privatwalddurschnittsgröße 2000m²) ist es notwendig, dass die Forstverwaltung in Gemeinschaftsaktionen betroffene Waldbesitzer zusammenholt und dann für diese Nutzungs- und Pflegemaßnahmen organisiert.
Den Hütern des Paschbergs ein herzliches Dankeschön dafür!

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