Dienstag, 8. März 2011

Forsttagsatzung

Die Forsttagsatzung findet morgen im Kranebitterhof statt. Wie man sieht, wird momentan am Paschberg wieder gründlich ausgeholzt. Neue Perspektiven tun sich auf. Demnächst ist eine Auskundschaftung der neuen Durchblicke notwendig :-).

Zur Freeride-/Downhillbikeproblematik ein Standortbestimmung meinerseits, die auch dem Forstamt zur Kenntnis übermittelt wurde:

Aus gegebenem Anlass (Diskussion Biketrail am Paschberg) möchte ich meinen Standpunkt zur geplanten Einrichtung dokumentieren – zumal ich am Forsttag keine Zeit habe.

Auswirkungen des Downhillbikens auf das bestehende Forstwegenetz
Schon allein wegen der geringeren Achslast kann ich mir nicht vorstellen, dass das Fahren mit Fahrrädern auf Forstwegen dieser Infrastruktur schadet. Ich habe eher den Eindruck, dass Forstwege zum Teil gezielt mit schwerem Gerät beschädigt und Bäume quergelegt wurden, um das Radfahren und Zufußgehen zu erschweren.

Auswirkungen des Downhillbikens im freien Waldgelände
Ich beobachte schon seit Jahren, dass sich mit beginnender Radfahrsaison (also i.d.R. wenn der Schnee verschwindet, einige Winterbiker gibt es wohl auch) einzelne bevorzugte Routen herauskristallisieren, die in jedem Jahr etwas anders verlaufen somit also die Dauerbelastung am Wurzelwerk in zeitlichen Grenzen gehalten wird. Zudem sind die Wurzeln auf vornehmlich von Fußgängern begangen Steigen ähnlich belastet und zum Teil auch Borken aufgewetzt, ohne dass die Bäume wesentlichen Schaden genommen haben.

Ausgehend von diesem beobachteten Sachverhalt erscheint es mir gar nicht wikrlich notwendig einen eigenen Trail auszuweisen – gerade da der Reiz hier in den geringen Veränderungen der Routen von Jahr zu Jahr liegt.

Auswirkungen des Downhillbikens auf das Jagdrevier
Ich habe bisher beobachtet, dass das Wild nur flüchtet, wenn man schleicht – also sich wie ein Jäger verhält. Wenn die Igler vorbeifährt, bleiben die Tiere auch wiederkäuend sitzen und sehen keinen Veranlassung zur Flucht.

Zur Frage der Konflikte zwischen Grundeigentümern, Wanderern und Radfahrern

Grundeigentümer: Ich persönliche als Kleinstgrundeigentümer erwarte mir nur, dass sich aus einem –gottbewahre- Genickbruch oder Querschnittslähmung  eines Radlers durch Unfall im Gelände keinen Haftungsfrage ergibt sondern dies im eigenverantwortlichen Bereich des Radlers liegt und er sich auch dementsprechend versichern muss.

Wanderer/Radfahrer:
Bewusstseinsbildung ist das einzige was hilft (gilt für Wald und Stadt) die Rangordung im Verkehr ist wie folgt:
1)      Bahn
2)      Fußgänger
3)      Radfahrer
4)      Kraftwagen
Damit wäre eigentlich alles gesagt (das Radfahrer im Zweifelsfall Fußgänger ausstellen müssen und dass Radfahrer, was vorkommen soll, nicht aus dem Dickicht über die Iglerbahntrasse springen dürfen).




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