Sonntag, 6. Dezember 2020

Hochwasser am Paschberg. 
 
Nicht so schlimm, dass der Schintertalbach vor der Verrohrung in Armas übergegangen wäre - aber immerhin so, dass alles normalerweise trockenen Senken als Bäche anspringen. Auch der Bach vom Moor Tantegert herunter rauschte wieder wie 2017 kräftig und erodierte den Steig von Tantegert zum Tummelplatz weiter. 
 
Immerhin mündet dieses Gerinne nicht in den Schintertalbach ein, sondern rinnt weiter westlich bei den alten Hohlwegen vor dem Tummelplatz runter, beim alten Tummelplatzweg unter der Igler hindurch, um dann in eine Verrohruung bei der Landesstraße zu verwinden. 
 
 Beim Briefträgersee, dem kleinen Ausgleichsbecken unter dem Ententeich, merkt man heute jedenfalls, dass der Schintertalbach ein Wildbach ist und des zusätzliches Zuflusses von Tantegerter Moor (lt. Wikipedia entspringt der Bach am Moor; ich sehe das nicht so, da der Bachverlauf im Gebiet unterhalb des Golfplatzes bereist stark ausgeprägt ist) nicht bedarf um Eindruck zu schinden:
 
Der Bach erodiert stellenweise die Ufer und bildet andernorts, wie hier, Alluvialbereiche.
 
 
Der Blick geht hier durch die typischen dezenten Schlossparkgeländer, die im Laufe der letzten Jahre beginnend beim Teich im Keuchengarten montiert wurden. 
 
Sie entstehen nach einem Entwurf (aus dem Jahr 2011) des kürzlich verstorbenen Architekten Hanno Schlögl
 
Ein überständiger Flansch der T-Profil Stützstäbe ist oben umgebogen (links sieht man das ganz gut) , um an der zugänglichen Seite keine scharfe Kanten zu zeigen. Die Drahtnetzfüllungen sind vorgespannt, indem die jeweiligen Endstäbe mit ein L-Profil  verstärkt und diagonal abgestrebt sind.  Die Konstruktion wirkt mit ihren Details ein wenig als wäre sie aus der Seefahrt oder der Oberleitungsmontagetechnik uminterpretiert. 
 
So ergibt sich ein vollwertiges Geländer, ohne dass dieses massiv wirkt. Man sieht den Geländern auch ohne Kenntis der Vorgeschichte an, dass sich hier der Entwerfer einiges dabei gedacht hat und nicht nur einfach etwas hingestellt hat, um dem Gesetz (Absturzsicherung) genüge zu tun.

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