Freitag, 28. März 2025

Forstliche Maßnahme

Kaum 5 Minuten östlich von Tantegert wurde heute im Wald geschlägert. Ein beeindruckender Vorgang. Ich glaube den Fall derart großer Bäume habe ich selbst bisher noch nie erlebt. 
 
Man schien förmlich die Körperschallwellen im Boden zu spüren, wenn der Baum aufschlug. Besondere natürlich wenn drei Stämme gleichzeitig niederkrachten - wie das die zwei Arbeiter zusammen bekommen haben blieb ein Rätsel - ich nehme an, die Äste der drei Bäume waren untereinander verheddert, sodass es von vorneherein nur im Dreierpack ging.
 
Die Situtation der Wälder ist übrigens momentan, wie in der Forsttagsatzung vorgetragen, recht prekär. Durch die Windwurfaufarbeitung in Osttirol ist kaum Fachpersonal verfügbar. Der Borkenkäfer steht zudem bereits in den Startlöchern. Die Fichten leiden in tiefen Lagen unter Hitzestress. Die überwiegenden Fichtenwälder müssten längst auf Mischwald umgestellt sein. 
 
Wenn man sich den Grundtenor der großteils mit dem SUV angereisten Teilnehmer der Forsttagsatzung angehört hat, glaubt man aber am Waldsterben wären nur die Radfahrer schuld.
 
Der Holzpreis ist meist im Keller, außer im Frühjahr, wenn die Lager licht werden. Daher muss man oder in diesem Fall der Förster schnell sein, um Einschläge zu organisieren.

2 Kommentare:

mario hat gesagt…

Ein interessanter Beitrag – vielen Dank dafür.
Früher wurden Rodungen im Wald meist stillschweigend zur Kenntnis genommen. Hinterfragt hat man sie nur selten. Heute hingegen ist die öffentliche Sensibilität für Themen wie Naturschutz und Klimawandel deutlich gewachsen. Viele Menschen sind besser informiert und zeigen ein größeres Bewusstsein für ökologische Zusammenhänge.

Wer Interesse hat, einen Gastbeitrag zum Thema auf regenwald.online zu veröffentlichen, kann sich gerne bei mir melden. Ich freue mich über engagierte Stimmen, die zur Diskussion beitragen möchten.

Mit freundlichen Grüßen
Mario
(https://regenwald.online – aus Karlsruhe)

Paschberg hat gesagt…

Man muss forstrechtlich zwischen Rodung und Schlägerung unterscheiden. Schlägerung ist eine Nutzung des Waldes, bei der der Wald als solcher "erhalten" bleibt. Er ist wiederaufzuforsten und kann in 80 bis 120 Jahren wieder "hiebreif" sein.
Rodung ist hingegen der dauerhaft Entzug einer Fläche aus dem Wald. Z.B. Ist für eine Jagdhütte, selbst wenn dafür kein Baum gefällt werden musste, einen Rodungsgenhmigung erforderlich. siehe u.a. §17 Forstgesetz 1975, https://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassung.wxe?Abfrage=Bundesnormen&Gesetzesnummer=10010371